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Führerscheinklassen PKW
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre / mit Begleitung ab 17 Jahren
Mit diesem Führerschein darfst du Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ausgenommen Krafträder) von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Das bedeutet, du kannst Kompaktwagen, SUVs, und Kleintransporter lenken
Klasse BF 17 (Führerschein mit 17)
Mindestalter: 18 Jahre / mit Begleitung ab 17 Jahren
Während du am Straßenverkehr teilnimmst, muss immer eine autorisierte Person als Begleitung im Fahrzeug anwesend sein.
Anforderungen zum Begleiter als Download
Klasse B197
Mindestalter: 18 Jahre / mit Begleitung ab 17 Jahren
Du kannst die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und trotzdem sowohl national als auch international offiziell Schaltgetriebe-Fahrzeuge führen.
Info Fahrberechtigung B196 als Download
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre /mit Begleitung ab 17 Jahren
Ob du auf einen Campingausflug gehst, deinen Pferdeanhänger mitnimmst oder schwere Lasten bis 3500 kg zGM ziehst, die Klasse BE macht es möglich
Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre
Die Gesamtmasse von Kraftfahrzeug und Anhänger darf 4.250 kg nicht überschreiten
das Führen von schwereren Anhängern, ist besonders interessant für dich, wenn du Camper bist.
Führerscheinklassen Motorrad
Klasse Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa steht für Motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h und der Hubraum darf nicht mehr als 50 ccm betragen.
Hier bekommst du eine Prüfbescheinigung und keinen Führerschein
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Der "Rollerführerschein" - Du darfst Krafträder, Trikes und Quads fahren, solange diese bauartbedingt höchstens 45 km/h schnell fahren
Dieser Führerschein ist im Führerschein Klasse B inkludiert
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung dürfen ebenfalls gelenkt werden
mit diesem Führerschein ist ein stufenweiser Aufstieg zu A2 möglich
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
erlaubt das Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
mit diesem Führerschein ist ein stufenweiser Aufstieg zu A möglich
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Der Führerschein für "schwere" Motorräder
Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse B196
Mindestalter: 25 Jahre
Du darfst neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 führen, das bedeutet Motorräder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³
Voraussetzung für die Erweiterung ist, dass du bereits seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B bist
damit auf die Klassen A2 oder A zu erweitern, ist nicht möglich
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